Maibaumstehlen – Stellungnahme des Vorsitzenden des Sachgebietes Mundart-Brauchtum-Laienspiel vom Bayerischen Trachtenverband Walter Sirch
Maibaumstehlen – Stellungnahme des Vorsitzenden des Sachgebietes Mundart-Brauchtum-Laienspiel vom Bayerischen Trachtenverband Walter Sirch

Maibaumstehlen – Stellungnahme des Vorsitzenden des Sachgebietes Mundart-Brauchtum-Laienspiel vom Bayerischen Trachtenverband Walter Sirch

Leider hat wieder mal ein traditioneller Brauch, das „Maibaum-Stehlen“, für negative Schlagzeilen gesorgt.
Siehe Donau Kurier Samstag, 14. April 2018 – Eine bierernste Angelegenheit!

Ein Heimatverein aus Gaimersheim schlägt einen Baum, um ihn als gemalenen und geschmückten Maibaum im Ort aufzustellen. Der Baum wird auf einen Hof in Gaimersheim gelagert und ist schon geschält, da er vor dem Anmalen trocknen muss.

Ein anderer Heimatverein aus Gungolding stiehlt den Baum und verlangt Auslöse.

Übrigens: Beide sind keine Trachtenvereine!

Knackpunkt: Der Baum wird am Karfreitag 2018 aus einem Privatgrundstück gestohlen. Angeblich sollen die „Stehler“ vom Besitzer erwischt und aufs übelste beschimpft worden sein. Die Diebe sollen zurück beleidigt haben und den Baum mitgenommen haben.
Sie verlangen 20 Kisten Bier und eine Brotzeit.
Die Auslöse wird als zu hoch empfunden, es wird keine Einigung
erzielt, es kommt zur Anzeige.

Dies hat viele Trachtler dazu veranlasst, bei Brauchtumspflegerin Gisela Haußner
vom Donaugau nachzufragen, was es für Regeln beim „Maibaumstehlen“ zu beachten gilt.

Gisela Haußner hat sich an den Vorsitzenden des Sachgebiets Mundart-Brauchtum-Laienspiel des bayerischen Trachtenverbandes Walter Sirch gewandt und er gab folgendes bekannt:

1. Es gibt keine festgeschriebenen Regeln fürs Maibaumstehlen!

2. Wann darf man einen zum Maibaum vorgesehen Baum stehlen?

Der Baum darf auf keinen Fall im Wald gestohlen werden, da man dies als
Holzdiebstahl bewerten kann.
Sobald er jedoch auf einem Grundstück, Halle, usw. zum Lagern aufbewahrt wird,
ist er „stehlfähig“. Egal ob er ungeschält, geschält, bearbeitet oder schon bemalt ist.

3. Darf man einen Maibaum am Karfreitag stehlen?

Es steht nirgends, dass man an einem Karfreitag keinen Baum stehlen darf.
Jedoch kann man es schon als geschmacklos und dem Ansehen des Brauchs als eher schäd-
lich bezeichnen, wenn an so einem hohen kirchlichen Feiertag, wie dem
Karfreitag, der Baum gestohlen wird. Eigentlich nur, weil man annimmt,
dass gerade an so einem Tag der Baum schlecht oder nicht bewacht wird.

4. Wann muss ein „Maibaum“, wenn man erwischt worden ist, wieder zurückgebracht
werden?

Sobald die Diebe während des Abtransports ertappt werden und von den Baumbesitzern/Helfern/Bewachern jemand die Hand auf den Baum legt, muss der Baum sofort wieder zurückgebracht werden. Dies gilt bis zur Ortsgrenze. Alles was darüber hinausgeht, ist nicht gültig.
Für den Maibaum ist üblicherweise eine Lösegeld zu zahlen, dass im üblichen
Rahmen (Bier und Brotzeit) ausfallen soll. Dabei soll nicht übertrieben werden,
und beide Parteien werden sich gütlich und friedlich einig.
Es ist Verhandlungssache, wer und wann den Baum wieder in die bestohlene Ortschaft bringt, entweder die „Stehler“ oder die „Bestohlenen“.

5. Es sollte möglichst kein größerer Sachschaden während des Stehlens geschehen!

z.B. kann man ein kleines Vorhängeschloss schon mal auf zwicken, das muss jedoch danach auch wieder ersetzt werden.

6. Bringt man einen Baum wieder zurück, darf dieser nicht beschädigt und
schon gar nicht zersägt sein!

Es ist sehr schade, dass es immer wieder Zeitgenossen gibt, die altes Brauchtum übertreiben und/oder Schaden anrichten und falsch interpretieren. Damit zerstören sie überlieferte Traditionen, was dazu führen kann, dass alles wieder stärker reglementiert und eventl. sogar verboten wird.
Das ist falsch verstandenes Brauchtum, dass mit Tradition nichts mehr zu tun hat.

Gisela Haußner
Brauchtumspflegerin Donaugau