Einen maßgeblichen Beitrag leisteten die Trachtler der Bayerischen Trachtenjugend zum Jugendschutzgesetz. So kam es, dass der Landesjugendvorstand der bayerischen Trachtenjugend den Anstoß gab, „Im Rahmen des Jugendschutzgesetzes muss ein alkoholfreies Getränk günstiger als ein alkoholisches Getränk sein.“
Ausschlaggebend war wohl, dass die bayerische „trachtentragende“ Jugend im Landesinnern aber auch über die bayerischen Grenzen hinaus, als reichlich bierkonsumierende Generation in den Medien dargestellt wurde und leider auch immer noch wird. Denjenigen sei aber gesagt, „ mia Trachtler san lustige Leit, dene a ohne Alkohol des Leben gfreit!“
- Übersichtstabelle des Jugendschutzgesetzes mit Altersangaben
- Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewaltin der Kinder- und Jugendarbeit der Bayerischen Trachtenjugend
- Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
-Paragraph 72a (Link folgt)
-Vereinbarungsvordruck für Jugendamt (Link folgt)