In den Anfangsjahren der Trachtenbewegung war es keine Selbstverständlichkeit, dass Jugendarbeit betrieben wurde. Die Gründe hierfür waren wohl vielfältig. Im Laufe der Zeit wuchs das Verständnis für die Jugend, ein Bereich, den es zu hegen und zu pflegen gilt. Auch im Donaugau-Trachtenverband ist diese Entwicklung so zu verfolgen.
Mit Beginn der sechziger Jahre wurde im Donaugau der erste Gaujugendvertreter gewählt. Es war Sepp Graf vom Trachtenverein „Edelweiß“ Gaimersheim der 1963 den Anfang der Jugendarbeit im Gauverband machte.
Als Pionier erkannte er in dieser Zeit zusammen mit einigen Vertretern anderer Gaue, u.a. auch dem späteren Vereinigtenjugendvertreter Hans Zapf die Möglichkeit einer festen Einrichtung der Jugend in der Trachtensache. Somit kam es zu einer vernünftigen Organisation der Trachtenjugend und einer Mitgliedschaft im bayerischen Jugendring.
Die „Jugend der bayerischen Trachtenverbände“ war geboren. Der Vorteil dieser Vereinigung lag klar auf der Hand – die Förderung der Jugend sowie regionale und überregionale Anerkennung!
Wer nun glaubte es sei alles in Ordnung gewesen, dem sei verraten, dass sich gerade in den Anfangsjahren Widerstände von einzelnen Gauvorständen gegen Jugendvertreter und deren Beschlüsse für die Jugend regten, da Sie eine gewisse Konkurrenz ihrer selbst verspürten und meinten die Jugendvertreter beschränken oder gar ausschließen zu müssen.
Ursache dafür waren wohl die zu Grunde liegenden Bestimmungen:
Ein Grundanspruch des Bayerischen Jugendringes war und ist es, dass die Jugendvertretung eine Eigenständigkeit besitzt, mit der Berechtigung einer Selbstverwaltung.
So hat die Jugend einen eigenen Landesjugendvorstand im bayerischen Trachtenverband.